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Hausordnung1. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Haus und seinem Inventar sorgsam umzugehen.
2. Das Obergeschoss und die Schlafräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
3. Aus hygienischen Gründen dürfen die Betten nur mit Bettlaken und Schlafsack oder einer Decke genutzt werden.
4. Im Oberschoss, insbesondere in den Schlafräumen ist das Rauchen und die Benutzung von offenem Licht nicht gestattet. Im Interesse aller Mieter ist das "Posthäusle" ein rauchfreies Haus.
5. Alle Räume sind regelmäßig und gründlich zu lüften. Am Ende eines Aufenthaltes sind alle Fenster sorgfältig zu schließen. Dies gilt grundsätzlich alsSicherungsmaßnahme für das Gebäude und im Winter als Vorbeugung gegen Frostschäden.Für Schäden, die durch das Nichtschließen der Fenster enstehen haftet der Mieter.
6. Am Ende der Nutzung des Hauses und vor der Abreise, sind alle Räume feucht aufzuwischen. Diese Reinigung ist bei längeren Aufenthalten mindestens einmal je Woche durchzuführen.
7. Die Dusche, die Toiletten und die Waschbecken sind naß zu reinigen. Die Betten, die Treppe und die Läufer sind abzusaugen. Die Treppe in das OG darf nicht feucht aufgewischt werden. Der Elektroherd, auch der Backofen, und der Kühlschrank sind gründlich zu reinigen. Bei mangelhafter Reinigung wird gemäß dem Merkblatt über die Konditionen eine Nachreinigungsgebühr berechnet.
8. Der organische Müll wird im Komposteimer im rechten Teil der Spüle gelagert. Das Papier kann im Heizungsherd verbrannt werden. Den Glasmüll bitte extra sammeln. Plastik, Blech und Verbundstoffe kommen in den gelben Sack. Der Restmüll kommt in den von uns ausgegebenen Müllsack. Bitte keinen Nassmüll einfüllen.
9. Der Zentralheizungsherd in der Küche versorgt das ganze Haus mit Wärme.In dem Ofen können alle festen Brennstoffe verbrannt werden.
10. Der Kachelofen erwärmt den großen Aufenthaltsraum. Hier dürfen keine Briketts verbrannt werden. Beim Befeuern ist der Lüftungschieber über dem Brennraum halb zu öffnen, damit der Rauch abziehen kann. Die Zuluft ist über die kleine Tür in der Ofentür zu regeln. Diese ist immer zu öffnen. Beim Beheizen des Kachelofens bei verschlossenem Lüftungsschieber und der kleinen Zulufttür droht Explosionsgefahr. Für Schäden die durch das Nichtbeachten dieser Sicherheitshinweise entstehen haftet der Mieter.
11. Die Asche ist vor der Abreise in die vor dem Haus stehende Blech – Mülltonne zu entleeren. Heiße Asche weg. Branntgefahr nicht im Holzlager aufbewahren.
12. Bei Nutzung der Dusche ist zuerst das heiße Wasser zu öffnen und dann das kalte Wasser beizumischen.
13. Alle Störungen, Defekte oder Schäden müssen sofort, spätestens zum Ende des Aufenthaltes, gemeldet werden (Tel. 0761 / 482113).
14. Auf den Nachbargrundstücken darf nicht geparkt werden. Die Fahrzeuge dürfen nur auf dem Hof des "Posthäusle" abgestellt werden. Auf dem Ausweichplatz gegenüber dem Grundstück darf nur kurzfristik zum Aus- oder Einladen angehalten werden.
15. Die Mieter des "Posthäusles " halten für die verursachten Schäden, die während des Aufenthaltes entstanden sind, ohne Nachweis des Einzelverschuldens.
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